Wenn es mal schwerer wird

Sicher wurden Sie schon informiert und sind bezüglich der Anforderungen bei Paketen mit erhöhtem Gewicht (>10kg) voll im Bilde. Dennoch möchten wir Ihnen hier nochmals alle wichtigen Details näherbringen, um eventuelle Verzögerungen in Ihrem E-Commerce zu vermeiden.

Die Modernisierung des Postgesetzes und die Auswirkung auf den Paketversand
Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg sowie Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit jeweils einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Dies soll die Zustellkräfte aller Logistiker entlasten.

Hier die Übersicht der wichtigsten Fakten für Ihren Warenversand:

Zu kennzeichnende Produkte

  • DHL Paket
  • DHL Paket International
  • DHL Paketmarke
  • DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung
  • DHL Paketmarke International

Keine Kennzeichnung von

  • DHL Retouren

Kennzeichnungen auf dem Label wie folgt: 

  • Paketgewicht > 10 – 20 kg:
  • Paketgewicht > 20 kg:

Ihre 3-PUNKTE CHECKLISTE zum Versand von korrekt gekennzeichneten Sendungen:

  1. Korrekte Gewichtsübermittlung in den PAN-Daten
  2. Druck und Aufbringen der korrekten Kennzeichnung auf dem Label
  3. Korrekt gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL einliefern

HINWEIS: Ab dem 01. April 2025 werden für falsche/fehlende Gewichtsangaben und/oder fehlende/falsche Kennzeichnung Aufwandsentschädigungen erhoben! Dies ist auch bei Wettbewerbern von DHL der Fall.

Seit Okt. 2024 ist die Kennzeichnung über DHL-Systeme bereits verfügbar (GeschäftskundenportalVersenden / API).

In Ausnahmefällen ist ein Aufkleber nutzbar, der im Post & DHL Geschäftskundenportal gegen Entgelt zu bestellen ist.

Bis 31.12.2024 sollte die Anpassung Label erzeugender Systeme in Eigenprogrammierung (EDI-CC Nutzer) erfolgt sein. Die Anforderungen finden Sie im Group API Developer Portal unter: developer.dhl.com

Auf unserem Infoblatt finden Sie alle Angaben!

Mit Byzo wird das Versandgewicht bereits übergeben, wenn es im Auftrag hinterlegt ist. Für Sie als Nutzer sind keine Änderungen notwendig

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